Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 02.02.1990

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5663
VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,5663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,5663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,5663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 55 Abs 3 AuslG, Art 2 Nr 2 S 2 FreundschVtr ITA
    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besonderer Ausweisungsschutz; Gründe der öffentlichen Sicherheit; Fehlerhafte Ausübung des Ermessens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Bezüglich der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Ausweisung Asylberechtigter nach § 11 Abs. 2 AuslG hat das Bundesverwaltungsgericht, was hier als Orientierungshilfe zu berücksichtigten ist, die Auffassung vertreten, es müßten "gesteigerte Anforderungen an die Einschätzung der in Zukunft vom Betroffenen ausgehenden Gefahren" gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 -- 1 C 46.86 --, InfAuslR 1989, 152 ).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Davon könnte nur dann die Rede sein, wenn eine besonders schwerwiegende Wiederholungsgefahr in bezug auf eine gewichtige Straftat vorläge (Hess. VGH, Urteil vom 6. September 1989 -- 10 UE 1309/87 m.w.N., u. a. unter Hinweis auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 -- 1 C 31.74 --, BVerwGE 55, 8 , und vom 18. August 1981 -- 1 C 23.81 --, InfAuslR 1981, 291 ff.).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Davon könnte nur dann die Rede sein, wenn eine besonders schwerwiegende Wiederholungsgefahr in bezug auf eine gewichtige Straftat vorläge (Hess. VGH, Urteil vom 6. September 1989 -- 10 UE 1309/87 m.w.N., u. a. unter Hinweis auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 -- 1 C 31.74 --, BVerwGE 55, 8 , und vom 18. August 1981 -- 1 C 23.81 --, InfAuslR 1981, 291 ff.).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Schon diese günstige Wiederholungsprognose der zuständigen Strafkammer (zur Verbindlichkeit einer strafrichterlichen Rückfallprognose für die Ausländerbehörde vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. September 1989 -- 12 UE 2865/86 -- m.w.N.) hätte die Ausländerbehörde hier unter Berücksichtigung des anzuwendenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu prognostischen Überlegungen auch zur Frage der Behandelbarkeit der psychischen Defekte des Antragstellers und zu Ermittlungen hinsichtlich etwa begonnener Therapiemaßnahmen veranlassen müssen, zumal der Antragsteller anläßlich seiner Anhörung zur beabsichtigten Ausweisung durch die Antragsgegnerin am 20. Oktober 1988 (Niederschrift bei den nicht paginierten Beiakten der Antragsgegnerin) ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß er schon in der JVA eine psychotherapeutische Behandlung bei Frau M aufgenommen habe.
  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 10 UE 1309/87

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen nach Straftat

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Davon könnte nur dann die Rede sein, wenn eine besonders schwerwiegende Wiederholungsgefahr in bezug auf eine gewichtige Straftat vorläge (Hess. VGH, Urteil vom 6. September 1989 -- 10 UE 1309/87 m.w.N., u. a. unter Hinweis auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 -- 1 C 31.74 --, BVerwGE 55, 8 , und vom 18. August 1981 -- 1 C 23.81 --, InfAuslR 1981, 291 ff.).
  • VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88

    Ausweisungsermessen bei EG-Ausländern

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90
    Unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens und der sich daraus ergebenden Änderungen des Sachverhalts, die vor Abschluß des Widerspruchsverfahrens auch bei der gerichtlichen Nachprüfung der Ausweisung zu berücksichtigen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 -- 10 TH 220/88 --, InfAuslR 1988, 322 f.), erscheint es nahezu ausgeschlossen, daß die Widerspruchsbehörde im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Ausübung des Ausweisungsermessens zu einer Bestätigung der angegriffenen Entscheidung gelangen wird.
  • VGH Hessen, 21.06.1991 - 10 UE 628/91

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen entgegen FreundschVtr ITA Art 2

    Demgemäß ist eine Ausweisung des Klägers als eines italienischen Staatsangehörigen mit einem mindestens fünfjährigen ordnungsmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nur zulässig, wenn eine besonders schwerwiegende Wiederholungsgefahr in bezug auf eine gewichtige Straftat vorliegt (so auch Hess. VGH, Beschluß vom 9. Februar 1990 -- 10 TH 63/90 --, InfAuslR 1990, 149).

    Da sich somit eine Ausweisung des Klägers wegen einer Straftat (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) mit den sich aus den Akten ergebenden Fakten nicht begründen läßt, hätte die Ausländerbehörde für die notwendige Wiederholungsprognose weitere Ermittlungen und Erwägungen zu seiner Entwicklung seit der letzten Verurteilung anstellen müssen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 9. Februar 1990, a.a.O., Leitsatz Nr. 2).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.02.1990 - 10 TH 63/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,11914
VGH Hessen, 02.02.1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,11914)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.02.1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,11914)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 10 TH 63/90 (https://dejure.org/1990,11914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,11914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Steht die Widerspruchsentscheidung noch aus, wie hier, hat das Gericht im Aussetzungsverfahren Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. HessVGH, Beschluß vom 16.08.1988 - 10 TH 220/88 - InfAus1R 1988, 322 (323); Beschluß vom 02.02.1990 - 10 TH 63/90 - InfAus1R 1990, 149 (150); GK-AuslG § 45 Rdn. 828).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht